15.05.2023
Als ich vor gut 4 Jahren die ZOE geleast habe, hat das Autohaus den Umweltbonus für mich beantragt und alles geregelt und gleich verrechnet. Ich musste mich um nichts kümmern. Das war sehr bequem. Beim MG4 Electric muss ich den Antrag selbst stellen.
Seit 01.01.2023 beträgt der Umweltbonus in Deutschland für reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells 4.500 €. Hinzu kommt ein Herstelleranteil von 2.250 €.
Um den vollen Förderbetrag für ein Leasing-Neufahrzeug zu erhalten, muss der Leasingvertrag mindestens für 24 Monate abgeschlossen werden. Da bin ich mit 48 Monaten auf der sicheren Seite.
Der Antrag auf Erhalt des Umweltbonus' kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
MG hatte mir nach der Bestellung im Oktober 2022 schon ein paar Dokumente zugeschickt, die ich für die Antragstellung benötige. Aber ich musste bis März 2023 auf den MG4 warten. Am 21.03.2023 nehme ich mir die Zeit, den Förderantrag zu stellen.
Das geht über die Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das BAFA möchte bei Leasing gern folgende Unterlagen bekommen:
Ich suche die entsprechenden PDF-Dokumente heraus und halte sie bereit.
Es gibt noch ein paar Besonderheiten für Freiberufler wie mich. Aber der Reihe nach.
Auf der oben verlinkten BAFA-Website gehe ich über den Link „Einzelantrag stellen“ auf die gleichnamige Unterseite. Dort muss ich ziemlich weit herunterscrollen, bis zum Abschnitt „Förderportal“, und dort den Punkt „Antragsformular“ aufklappen. Im aufgeklappten Kasten gibt es ganz unten den Link „Zum Antragsportal geht es hier entlang.“ Na endlich.
Gleich der erste im Antragsformular abgefragte Angabeblock bringt mich zum Grübeln:
Ich stelle den Antrag für mich selbst, klar. Aber bin ich als Freiberufler jetzt eine Privatperson oder eine Organisation? Eigentlich weder noch. Hm. Das geht ja gut los. Ich wähle hier „Privatperson“. Es erweist sich später als die richtige Option, trotz etwas inkonsistenter Logik.
Nachdem ich auf „Privatperson“ geklickt habe, erscheint eine weitere Auswahl „Ich möchte mich authentifizieren:“. Hier wähle ich „Keine elektronische Authentifizierung“. Das führt im weiteren Verlauf dazu, dass ich ein PDF mit einer Zusammenfassung all meiner Eingaben und Angaben herunterladen, unterzeichnen und wieder hochladen muss. Der Aufwand hält sich in Grenzen.
Im nächsten Abschnitt legt das BAFA die Latte höher:
Worum handelt es sich bei mir als Antragsteller? Unter Berücksichtigung, dass der Antragsteller dem Fahrzeughalter entsprechen muss? Und dass das ein gewerbliches Leasing ist? Hier ist die richtige Antwort: Unternehmen.
Nach der Auswahl dieser Option erscheint ein zusätzliches Eingabefeld „Name der Organisation“:
Ich „firmiere“ als Freiberufler zwar unter „Hilchenbach WEB IT“, aber mein rechtsverbindlicher Organisationsname ist in diesem Fall mein Name: Stephan Hilchenbach.
Da ich hörte, dass für den Umweltbonus alle Antragsunterlagen streng konsistent sein müssen, werde ich bei der Sichtung meiner Leasingunterlagen kurz etwas unsicher. Der Leasinggeber ARVAL hatte mir ein Dokument „Interne Kalkulation Vorgänge mit Umweltprämie“ zugeschickt. Das ist die vom BAFA geforderte Kalkulation der Leasingrate. In diesem Dokument ist als Kundenname aber nicht mein Name, sondern mein „Firmenname“ aufgeführt:
Während im Fahrzeugschein meines MG4 Electric mein Name steht.
Bevor ich hier was falsch mache und eventuell die Umweltprämie riskiere, frage ich lieber bei der ARVAL nach. Einige Tage später erhalte ich folgende von der zuständigen Fachabteilung weitergeleitete Antwort:
„Herr Hilchenbach muss bei der Antragstellung lediglich darauf achten, dass er seinen Namen „Stephan Hilchenbach“ als Antragsteller angibt mit der Anschrift, die im Brief steht. „Antragsteller und Halter müssen identisch sein“ heißt es lt. Richtlinie, wer der Leasingnehmer ist, ist für die Antragstellung unerheblich. Wichtig ist nur, dass auch der Kontoinhaber der Antragsteller ist und keine andere Person oder Unternehmen.“
OK, ich bin Antragsteller, Halter und auch Kontoinhaber in Personalunion. Der abweichende Kundenname im ARVAL-Dokument scheint also kein Problem zu sein. Weiter im Formular.
„Handelt es sich bei der antragstellenden Person bzw. Organisation auch um die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter?“ Ja.
Erkläre ich, „zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen antragsberechtigt“ zu sein? Check.
Gewerbliches Leasing.
Leasinglaufzeit: ab 24 Monate (Diese Auswahlmöglichkeit erscheint erst bei Auswahl von „Gewerbliches Leasing“.)
Hier ist es entscheidend, das genau richtige Fahrzeugmodell auszuwählen. Der Hersteller meines MG4 Electric ist nicht etwa MG, sondern die „SAIC Motor Corporation limited“. Nach Auswahl des Herstellers erscheinen die bei der BAFA gelisteten antragsberechtigten Modelle. Hier wähle ich in meinem Fall „MG MG4 Electric 64 kWh Comfort“. Als Fahrzeugart erscheint dann automatisch „Elektroauto“.
Das Datum der verbindlichen Bestellung entnehme ich meinen Fahrzeugunterlagen (Abschluss des Leasingvertrages).
Auf eine optionale Kennzeichnung meines Antrages verzichte ich.
Art der Zulassung: Neuwagen.
Eingabeart für die FIN: manuelle Eingabe.
Daraufhin erscheint eine Tabelle zur Erfassung der FIN nebst Zulassungsdatum.
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) im Feld E.
Die Prüfziffer findet sich in derselben Zeile im Feld 3:
Erklärung zum Herstelleranteil: Check.
Achtung: Hier ist es wichtig, nochmal zu kontrollieren, ob dieser Anteil tatschlich in den eingereichten Unterlagen ausgewiesen ist. Bei mir steht das in dem bereits erwähnten Dokument „Interne Kalkulation Vorgänge mit Umweltprämie“:
Doppelförderung: Check.
Bankverbindung: Kontoinhaber (muss mit Antragsteller identisch sein s.o.) und IBAN.
Datenschutzrechtliche Belehrung: Check.
Persönliche Erklärungen: Check.
Dann geht es auf der nächsten Seite weiter.
Hier lade ich nacheinander die gewünschten Unterlagen als PDF-Dateien hoch. Anschließend geht es weiter zur Übersicht.
Hier wird nochmal alles aufgelistet, was ich in den Eingabemasken eingegeben hatte. Ich lese alles durch, alles stimmt, ich klicke auf „Absenden“.
Als nächstes erhalte ich von der BAFA per E-Mail eine „Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags für die Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ mit weiteren Handlungsanweisungen.
Die E-Mail enthält u.a. einen Link zu einer Druckansicht eines Dokuments „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“. Dieses muss ich herunterladen, unterzeichnen und stempeln.
Mit einer weiteren E-Mail vom BAFA „Eingangsbestätigung zum Online-Antrag“ erhalte ich eine Viertelstunde später eine Vorgangsnummer und einen Upload-Link für das von mir unterzeichnete Dokument „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“.
Auf der Seite, die ich über den Link erreiche, ist alles schon vorausgefüllt. Ich muss nur noch die Datei hochladen.
Anschließend erhalte ich sofort eine „Bestätigung über den Eingang hochgeladener Dokumente“ per E-Mail.
Mehr ist für mich nicht zu tun. Nun heißt es warten.
Nach 7 Wochen erhalte ich am 9. Mai 2023 per Post den Zuwendungsbescheid:
Der Zuschuss soll mir „voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen“ überwiesen werden.
Am 15.05.2023 kann ich den Eingang des Förderbetrags in Höhe von 4.500 € auf meinem Geschäftskonto verzeichnen:
Perfekt. Vielen Dank!
Stay tuned!